AGB von Nordheide-Dach (Andreas Jung Dachdeckermeister)
Stand: Juli 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Andreas Jung Dachdeckermeister, tätig unter dem Namen Nordheide-Dach (nachfolgend »Auftragnehmer«), und seinen Kunden (nachfolgend »Auftraggeber«) über Dachdeckerarbeiten, Reparaturen, Sanierungen, Wartungsleistungen, Dachflächenfenster-Installationen, Photovoltaik-Montagen sowie alle damit verbundenen Beratungsdienstleistungen.
Die AGB gelten sowohl für Verbraucher (§ 13 BGB) als auch für Unternehmer (§ 14 BGB), sofern in den jeweiligen Bestimmungen nicht ausdrücklich zwischen diesen unterschieden wird.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Diese Zustimmung bedarf in jedem Fall der Textform.
Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Aufnahme der Arbeiten zustande.
Anfragen über das Kontaktformular, per Telefon oder E-Mail stellen keine verbindlichen Angebote dar, sondern eine Anfrage des Auftraggebers an den Auftragnehmer zur Abgabe eines Angebots.
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
Der Auftragnehmer behält sich vor, Aufträge abzulehnen, insbesondere wenn die Ausführung aus technischen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Dachdeckerleistungen fachgerecht nach den anerkannten Regeln der Technik, den VOB/VATR-Merkblättern sowie den geltenden DIN-Normen.
Zum Leistungsumfang gehören die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung aufgeführten Arbeiten. Nicht im Leistungsumfang enthaltene Leistungen werden gesondert berechnet.
Der Auftragnehmer verwendet Materialien in handelsüblicher und bewährter Qualität. Die Auswahl der Materialien erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, nach bestem fachlichen Ermessen des Auftragnehmers.
Kleinere Abweichungen in Farbe, Struktur und Maß der Dachziegel und Baustoffe sind herstellungsbedingt und stellen keinen Mangel dar.
Der Auftragnehmer bietet auf seiner Website einen KI-gestützten Visualisierungs-Generator an, mit dem Auftraggeber unverbindliche Vorschauen eines möglichen Dachflächenfenster-Einbaus basierend auf einem hochgeladenen Foto erhalten können.
Die KI-generierten Visualisierungen sind ausdrücklich keine verbindliche Planung, kein verbindliches Angebot und keine Zusicherung des tatsächlichen Aussehens, der Maße, der Einbauposition, des Rahmenmodells oder der technischen Umsetzbarkeit. Die generierten Bilder dienen ausschließlich der Veranschaulichung und Inspiration.
Maße, Proportionen, Farben, Rahmenmodelle und Einbaupositionen können im realen Einbau erheblich von der KI-Visualisierung abweichen. Eine fachgerechte Planung erfolgt ausschließlich im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs und einer Vor-Ort-Begehung.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Realisierbarkeit der KI-generierten Visualisierungen. Aus der Nutzung des Generators entsteht kein Anspruch auf einen Vertragsschluss.
Der Auftraggeber sichert zu, dass die hochgeladenen Fotos frei von Rechten Dritter sind und er berechtigt ist, diese dem Auftragnehmer zur Verarbeitung zur Verfügung zu stellen.
Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer bei der Leistungserbringung zu unterstützen. Insbesondere hat er:
den Zugang zum Objekt und die entsprechenden Arbeitsbereiche frei zugänglich zu machen,
die notwendigen Informationen über die Beschaffenheit des Objekts (z. B. Baujahr, Dachtyp, vorhandene Schäden) vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen,
vor Beginn der Arbeiten auf nicht erkennbare Gefahren (z. B. verdeckte Leitungen, Asbest) hinzuweisen,
für die Dauer der Arbeiten ausreichend Strom- und Wasseranschlüsse sowie ggf. Sanitäreinrichtungen zur Verfügung zu stellen.
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Mehrkosten zu berechnen. Die Gefahr eines Verzugs oder einer Verzögerung geht zu Lasten des Auftraggebers.
Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer, die gesondert ausgewiesen wird.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Bei größeren Aufträgen sind Abschlagszahlungen nach Baufortschritt zulässig und werden im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung ausgewiesen. Abschlagsrechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang fällig.
Nach Abnahme kann eine Schlussrechnung erstellt werden. Bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 650f BGB (Bauhandwerkersicherung) kann der Auftragnehmer eine Sicherheit in angemessener Höhe verlangen.
Dem Auftraggeber steht ein Zurückbehaltungsrecht nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
Die Gefahr geht mit der Abnahme auf den Auftraggeber über. Die Abnahme erfolgt, sobald der Auftraggeber die Leistung als vertragsgemäß genehmigt hat oder eine ausdrückliche Abnahmeerklärung abgibt. Als Abnahme gilt auch die tatsächliche Inbetriebnahme oder Nutzung der Leistung durch den Auftraggeber.
Bei unwesentlichen Mängeln kann der Auftraggeber die Abnahme nicht verweigern. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Mängel in angemessener Frist zu beheben.
Verzögert sich die Abnahme aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Tag der Zugangsbereitschaft auf den Auftraggeber über.
Der Auftragnehmer gewährt auf seine Leistungen die gesetzliche Gewährleistung. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Bauleistungen 5 Jahre ab Abnahme (§ 634a BGB bzw. § 13 VOB/B bei Vereinbarung der VOB/B).
Bei Mängeln, die innerhalb der Gewährleistungsfrist auftreten und nicht auf unsachgemäße Nutzung, fehlerhafte Wartung durch den Auftraggeber, Eingriffe Dritter oder höhere Gewalt zurückzuführen sind, wird der Auftragnehmer diese nach seiner Wahl nachbessern oder die Leistung neu erbringen (Nacherfüllung).
Voraussetzung für die Gewährleistung ist die Beachtung der Pflege- und Wartungshinweise des Auftragnehmers sowie die unverzügliche Meldung erkennbarer Mängel.
Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Auftragnehmer unzumutbar, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl den Vertrag kündigen, den Vergütungsanspruch mindern oder Schadensersatz verlangen.
Bei Bauverträgen mit Unternehmern kann abweichend die VOB/B vereinbart werden, insbesondere die Rügeobliegenheiten und die Gewährleistungsfrist von 4 Jahren nach § 13 VOB/B.
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur in Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit im Übrigen sowie für Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit nicht die in Absatz 1 genannten Tatbestände vorliegen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei einer gesetzlich zwingenden Haftung (z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz).
Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
Soweit der Auftragnehmer KI-gestützte Tools, Visualisierungen oder Vorschläge (insbesondere den KI-Fenstergenerator) zur Verfügung stellt, dienen diese ausschließlich unverbindlichen Zwecken. Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, technische Umsetzbarkeit oder Übereinstimmung mit den tatsächlichen Gegebenheiten ist ausgeschlossen.
Kunde ist verpflichtet, vor einer Entscheidung über den tatsächlichen Einbau von Dachflächenfenstern oder anderen Bauteilen eine fachliche Vor-Ort-Beratung durch den Auftragnehmer in Anspruch zu nehmen. Die KI-Visualisierung ersetzt nicht die fachgerechte Planung und Begehung.
Sofern der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und ein Fernabsatzvertrag (online, telefonisch oder per E-Mail) geschlossen wurde, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsbelehrung ergibt sich aus der beigefügten Anlage.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen, wenn diese bereits vollständig erbracht wurden und mit der ausdrücklichen Zustimmung des Verbrauchers vor Abgabe der Widerrufserklärung begonnen wurden.
Bei Bauleistungen vor Ort gilt das Widerrufsrecht nicht, soweit die Leistung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers erbracht wurde, bevor dieser sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.
Der Auftraggeber ist nur zur Aufrechnung berechtigt, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt ist.
Der Auftraggeber kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Auftragnehmers (Buchholz).
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Abweichungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Textform.
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Über bestehende Verträge hinaus gilt jeweils die bei Vertragsschluss gültige Fassung.
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